Ohne Debatte wurde heute über eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses zur Frage von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit auf Antrag von SPD und CDU/CSU abgestimmt. Es ging um den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes zu straffen.

Die EU schlägt eine deutliche Planungsbeschleunigung für transeuropäische Infrastrukturvorhaben vor. (KOM(2018) 277 final; Ratsdok. 9075/18). SPD und CDU/CSU lehnen dieses aus Gründen der Subsidiarität, aber auch inhaltlich ab. Die AfD-Fraktion teilt die Bedenken gegenüber einer europäischen Verordnung. Sie sieht den Bundesverkehrsminister in der Pflicht, hier konkrete Vorschläge zu machen (Drucksache 19/3112 A.44, 3232). Die AfD hat deshalb einen Änderungsantrag (Drucksache 19/3241) eingereicht, der die Umsetzung des Koalitionsvertrags fordert.

Die Begründung des AfD-Antrags ist original aus dem Koalitionsvertrag übernommen: „Langwierige und bürokratische Planungs- und Genehmigungsverfahren sind ein massives Hindernis für neue Investitionen in Betriebe und neue Infrastrukturen. Dies wirkt sich nachteilig auf die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschlands aus, gerade auch für kleinere und mittlere Unternehmen. Wir werden das Planungs- und Genehmigungsrecht daher umfassend auf Beschleunigungs- und Entbürokratisierungsmöglichkeiten überprüfen. EU-Regelungen werden wir 1:1 umsetzen. Ebenso wollen wir uns auf EU-Ebene für eine Reduzierung von Bürokratiebelastungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren einsetzen.“ (siehe Koalitionsvertrag, VI., S. 64)

Zur Ablehnung der Vorgaben aus dem Koalitionsvertrags führt der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Dirk Spaniel, aus: „Mit dem Antrag torpedierte die SPD elegant die Festlegungen des Koalitionsvertrags. CDU/CSU lassen sich vorführen und verspielen einmal mehr ihre politische Glaubwürdigkeit. Eine Planungsbeschleunigung bleibt aus Gründen einer wirtschafts- und verkehrspolitischen Notwendigkeit unverzichtbar.

Ob Rheintalbahn, Fehmarnbeltquerung oder wichtige Elektrifizierungen von Bahnstrecken – in Deutschland kommt wenig voran. Das Land wird zum Infrastruktur-Bremser in Europa. Der so genannte Vorantrags-Abschnitt (also von Beginn des Genehmigungsverfahrens bis Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen einschließlich einer einjährigen Umweltverträglichkeitsprüfung) muss zukünftig auf maximal zwei Jahre festgelegt werden. Dieses ist überall in Europa machbar. Auch Deutschland kann dies leisten!“