Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass beim Messen von Luftschadstoffen von nun an besonders strenge Vorgaben gelten. Bereits das Überschreiten von Grenzwerten an einzelnen Messstellen gilt als Verstoß gegen die strengen EU-Regeln.

Dirk Spaniel, verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion erklärt dazu:

„Das international agierende Anwalts-Netzwerk Client Earth aus London mischt sich in die Politik der EU ein und übt Einfluss auf die Souveränität einzelner Staaten aus. Das ist eine besorgniserregende Entwicklung, die eine Demokratie untergraben kann.

Es ist vollkommen unverhältnismäßig, dass ein Ort mit der höchsten Belastung Fahrverbote für eine ganze Stadt auslösen kann. Doch das EuGH-Urteil wertet überhöhte Werte von Feinstaub, Stickstoffdioxid oder anderen Schadstoffen bereits an einer einzigen Messstation als Verstoß gegen die EU-Regeln.

Das Urteil kann selbst für Kleinstädte fatale Folgen haben. Die dubiose Deutsche Umwelthilfe (DUH) wittert bereits Morgenluft und kündigte weitere Klagen an. Die DUH, die sich vorrangig aus Abmahngebühren finanziert, bedient sich auch der Unterstützung des mächtigen Unternehmens Client Earth.

Deutschen Städten und Gemeinden droht womöglich ein bürokratischer Hürdenlauf mit weiteren Prozessen und Gutachten. Es wird aufschlussreich sein, ob sich andere EU-Länder an das Urteil halten werden. Zudem ergibt sich ein weiterer Aspekt. Anwohner einer Bahnstrecke haben nach diesem Urteil einen Klageanspruch, wenn der vorbeifahrende Zug zu viele Schadstoffe in ihrer Wohnumgebung verbreitet. Die AfD-Fraktion sieht das Urteil in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit kritisch. Hier wird einem Umweltrigorismus Tür und Tor geöffnet.“